Antragstellung:
Die Antragstellung über das elektronische Antragsformular muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA. Die Erstellung eines Gasanschlusses sowie die Erschließungen der Wärmequelle einer Wärmepumpenanlage (bei Erdsondenbohrungen einschließlich Abschluss verschuldensunabhängige Versicherung) dürfen zwar vor dem oben definierten Vorhabensbeginn durchgeführt werden, ohne die Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme zu beeinträchtigen. Jedoch sind die Kosten für diese vorbereitenden Maßnahmen in diesem Fall nicht förderfähig. Die Antragstellung über das elektronische Antragsformular kann auch von Bekannten, vom Fachunternehmer oder anderen Bevollmächtigten durchgeführt werden. Dazu ist das Hochladen der ausgefüllten Vollmacht erforderlich.
Bei den folgenden Maßnahmen sind darüber hinaus weitere Nachweise hochzuladen:
Der Schwerpunkt der novellierten Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), die am 1. Dezember in Kraft tritt, ist nach wie vor die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Das Förderangebot wurde jedoch deutlich erweitert und formal gestrafft:
Wie bisher werden Komponenten stationärer Kälte- und Klimaanlagen wie Luftkühler, Rückkühler und thermische Speicher sowie die Ausführungsplanung bei Flüssigkeitskühlsätzen bzw. Sorptionskältemaschinen und die Einbindung thermischer Regenerativenergiesysteme gefördert.
Die Förderung kann ab sofort über das vom BAFA bereitgestellte elektronische Portal beantragt werden. Dort sind kältetechnische Parameter anzugeben, die für die Berechnung des Zuschusses maßgeblich sind. Die Fördervoraussetzungen und Auslegungsbedingungen, die für die Ermittlung dieser Parameter zugrunde zu legen sind, können im überarbeiteten Merkblatt Fachtechnik nachgelesen werden. Die Höhe der möglichen Förderung kann über einen Förderrechner für unterschiedliche Kälteerzeuger sowie deren Komponenten ermittelt werden. Weitere Informationen zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen gibt es auf der BAFA-Webseite.
Sie haben keine Erfahrung mit Förderanträgen und brauchen Hilfe? Kein Problem!
Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Vorhaben, prüfen Ihre Fördervoraussetzungen und unterstützen Sie bei der gesamten Antragsstellung.
Unsere kompetenten Berater stehen Ihnen telefonisch sowie schriftlich bei Fragen zur Verfügung. Wir begleiten Sie von der Angebotserstellung bis zur Installation Ihrer Klimaanlage.
Mo - Fr von 9 - 15 Uhr