Jetzt Fördermittel sichern
Warum genau sollte mann sich mich jetzt noch schnell für eine Wärmepumpe entscheiden?
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Die Entscheidung für eine Wärmepumpe fällt derzeit einfacher denn je, besonders im Hinblick auf die attraktiven Förderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) für das Jahr 2024. Die Regierung hat erhebliche Anreize und Unterstützungen zugesichert, um den Umstieg auf umweltfreundlichere und energieeffizientere Heizsysteme zu fördern.
Eine neue Wärmepumpe ist die ausgezeichnete Wahl
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Ökologischer Fußabdruck
Wärmepumpen sind eine grüne Alternative zu traditionellen Heizsystemen. Sie helfen, den CO²-Ausstoß zu reduzieren und tragen somit aktiv zum Klimaschutz bei. -
Energieeffizienz
Wärmepumpen nutzen erneuerbare Energien effizient und helfen dabei, die Heizkosten zu senken. Sie sind eine lohnende Investition, die sich langfristig auszahlt. -
Attraktive Förderungen
Die Förderungen nach dem GEG 2024 machen eine Investition in eine Wärmepumpe noch attraktiver. Profitieren Sie von Zuschüssen und reduzierten Kosten, die einen Umstieg erleichtern. -
Zukunftssicherheit
Mit einer Wärmepumpe sind Sie bestens für die Zukunft gerüstet und erfüllen bereits heute sämtliche Energierichtlinien von morgen. -
Technologische Innovation
Moderne Wärmepumpen sind technologisch ausgereift und bieten eine zuverlässige und effektive Lösung für Ihre Heizbedürfnisse.
Zögern Sie nicht länger
Förderangebot für Kälte- und Klimaanlagen nach Richtliniennovellierung noch attraktiver
Der Schwerpunkt der novellierten Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), die am 1. Dezember in Kraft tritt, ist nach wie vor die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Das Förderangebot wurde jedoch deutlich erweitert und formal gestrafft:
- Anlagen im kleinen Leistungsbereich können nun ebenso gefördert werden wie größere Anlagen mit einer (Kälte-) Leistung über der oberen Leistungsgrenze.
- Die Förderung für Kompressionskälteanlagen hängt nur noch von der Art des Kälteerzeugers (direkte oder indirekte Verdampfung) sowie dessen Kälteleistung ab.
- Kälteanlagen mit Kühlmöbeln werden nun technologieoffen und einheitlich in der Kategorie „LEH-Kälteanlagen mit Kühlmöbeln“ gefördert, wobei erstmalig auch steckerfertige Kühlmöbel bis zu 10 lfm pro Standort förderfähig sind.
- Adiabate Rückkühler sowie Wärmepumpen zur Abwärmenutzung werden als förderfähige Kälteerzeuger aufgenommen.
- Weitere Effizienzkomponenten z.B. für den Wärmepumpenbetrieb (Außenverdampfer) oder zur Abwärmenutzung der Kälteanlage (Integration der Wärmerückgewinnung) werden neben der freien Kühlung durch prozentuale Aufschläge auf die Förderung des jeweiligen Kälteerzeugers gefördert.
- Bei Fahrzeugklimaanlagen wurde die Beschränkung auf das Kältemittel CO2 aufgehoben. Auch Anlagen mit anderen halogenfreien Kältemitteln sind jetzt förderfähig.
Wie bisher werden Komponenten stationärer Kälte- und Klimaanlagen wie Luftkühler, Rückkühler und thermische Speicher sowie die Ausführungsplanung bei Flüssigkeitskühlsätzen bzw. Sorptionskältemaschinen und die Einbindung thermischer Regenerativenergiesysteme gefördert.
Die Förderung kann ab sofort über das vom BAFA bereitgestellte elektronische Portal beantragt werden. Dort sind kältetechnische Parameter anzugeben, die für die Berechnung des Zuschusses maßgeblich sind. Die Fördervoraussetzungen und Auslegungsbedingungen, die für die Ermittlung dieser Parameter zugrunde zu legen sind, können im überarbeiteten Merkblatt Fachtechnik nachgelesen werden. Die Höhe der möglichen Förderung kann über einen Förderrechner für unterschiedliche Kälteerzeuger sowie deren Komponenten ermittelt werden. Weitere Informationen zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen gibt es auf der BAFA-Webseite.
Unser Komplettservice
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