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Wärmepumpe planen

Klimaanlage planen

© Friondo GmbH

Jetzt Förder­mittel sichern

Warum genau sollte mann sich mich jetzt noch schnell für eine Wärme­pumpe entscheiden?

  • Die Entscheidung für eine Wärme­pumpe fällt derzeit einfacher denn je, besonders im Hinblick auf die attraktiven Förderungen nach dem Gebäude­energie­gesetz (GEG) für das Jahr 2024. Die Regierung hat erhebliche Anreize und Unter­stützungen zugesichert, um den Umstieg auf umwelt­freundlichere und energie­effizientere Heiz­systeme zu fördern.

Eine neue Wärmepumpe ist die ausgezeichnete Wahl

  • Ökologischer Fußabdruck
    Wärme­pumpen sind eine grüne Alternative zu traditionellen Heiz­systemen. Sie helfen, den CO²-Ausstoß zu reduzieren und tragen somit aktiv zum Klima­schutz bei.
  • Energieeffizienz
    Wärme­pumpen nutzen erneuerbare Energien effizient und helfen dabei, die Heiz­kosten zu senken. Sie sind eine lohnende Investition, die sich langfristig auszahlt.
  • Attraktive Förderungen
    Die Förderungen nach dem GEG 2024 machen eine Investition in eine Wärmepumpe noch attraktiver. Profitieren Sie von Zuschüssen und reduzierten Kosten, die einen Umstieg erleichtern.
  • Zukunftssicherheit
    Mit einer Wärme­pumpe sind Sie bestens für die Zukunft gerüstet und erfüllen bereits heute sämtliche Energie­richt­linien von morgen.
  • Technologische Innovation
    Moderne Wärme­pumpen sind technologisch ausgereift und bieten eine zuverlässige und effektive Lösung für Ihre Heiz­bedürfnisse.

Zögern Sie nicht länger

Nutzen Sie die Gelegen­heit, um in eine nach­haltige Zukunft zu investieren und von den groß­zügigen Förder­möglich­keiten nach dem GEG 2024 zu profitieren. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über Ihre Möglich­keiten zu erfahren, und den Umstieg so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Förder­angebot für Kälte- und Klima­anlagen nach Richt­linien­novellierung noch attraktiver

Ab sofort können beim BAFA Zuschüsse für Investitionen in nachhaltige Kälte- und Klimatechnik auf Basis einer novellierten Förderrichtlinie beantragt werden.

Der Schwerpunkt der novellierten Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), die am 1. Dezember in Kraft tritt, ist nach wie vor die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Das Förderangebot wurde jedoch deutlich erweitert und formal gestrafft:

  • Anlagen im kleinen Leistungsbereich können nun ebenso gefördert werden wie größere Anlagen mit einer (Kälte-) Leistung über der oberen Leistungsgrenze.
  • Die Förderung für Kompressionskälteanlagen hängt nur noch von der Art des Kälteerzeugers (direkte oder indirekte Verdampfung) sowie dessen Kälteleistung ab.
  • Kälteanlagen mit Kühlmöbeln werden nun technologieoffen und einheitlich in der Kategorie „LEH-Kälteanlagen mit Kühlmöbeln“ gefördert, wobei erstmalig auch steckerfertige Kühlmöbel bis zu 10 lfm pro Standort förderfähig sind.
  • Adiabate Rückkühler sowie Wärmepumpen zur Abwärmenutzung werden als förderfähige Kälteerzeuger aufgenommen.
  • Weitere Effizienzkomponenten z.B. für den Wärmepumpenbetrieb (Außenverdampfer) oder zur Abwärmenutzung der Kälteanlage (Integration der Wärmerückgewinnung) werden neben der freien Kühlung durch prozentuale Aufschläge auf die Förderung des jeweiligen Kälteerzeugers gefördert.
  • Bei Fahrzeugklimaanlagen wurde die Beschränkung auf das Kältemittel CO2 aufgehoben. Auch Anlagen mit anderen halogenfreien Kältemitteln sind jetzt förderfähig.

Wie bisher werden Komponenten stationärer Kälte- und Klimaanlagen wie Luftkühler, Rückkühler und thermische Speicher sowie die Ausführungsplanung bei Flüssigkeitskühlsätzen bzw. Sorptionskältemaschinen und die Einbindung thermischer Regenerativenergiesysteme gefördert.

Die Förderung kann ab sofort über das vom BAFA bereitgestellte elektronische Portal beantragt werden. Dort sind kältetechnische Parameter anzugeben, die für die Berechnung des Zuschusses maßgeblich sind. Die Fördervoraussetzungen und Auslegungsbedingungen, die für die Ermittlung dieser Parameter zugrunde zu legen sind, können im überarbeiteten Merkblatt Fachtechnik nachgelesen werden. Die Höhe der möglichen Förderung kann über einen Förderrechner für unterschiedliche Kälteerzeuger sowie deren Komponenten ermittelt werden. Weitere Informationen zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen gibt es auf der BAFA-Webseite.

Quelle: https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Klima_Kaeltetechnik/20201130_rl_novellierung.html 

Unser Komplett­service

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Wir helfen Ihnen bei sämtlichen Fragen Ihres Förder­mittel­antrags.
Wir beraten Sie zu Ihrem Vorhaben, prüfen die Voraus­setzungen und unter­stützen Sie im gesamten Prozess der Antrags­stellung.

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Unsere kompetenten Berater stehen Ihnen telefonisch sowie schriftlich bei Fragen zur Verfügung. Wir begleiten Sie von der Angebotserstellung bis zur Installation Ihrer Klimaanlage.