18. Oktober 2024
Aktuelle Informationen zur Auszahlung der KfW-Heizungsförderung
Seit dem 30. September können Antragsteller der ersten Antragstellergruppe (selbstnutzende Einfamilienhaus-Eigentümer) ihre Fördernachweise einreichen.
Dazu benötigen Sie von Ihrem Fachunternehmer eine "Bestätigung nach Durchführung" und die entsprechenden Unterlagen - mehr Informationen dazu finden Sie hier.