Förderrechner
BEG-Heizungsförderung für den Einbau einer Wärmepumpe – Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbeobjekt. Angaben eintragen, die Fördersumme wird sofort berechnet.
Die förderfähigen Höchstkosten staffeln sich: 28.000 € für die erste, je 15.000 € für die 2.–6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit.
Höchstkosten nach Fläche: 28.000 € bis 150 m², darüber zusätzlich 197 €/m² (bis 400 m²), 118 €/m² (bis 1.000 m²), 79 €/m² (darüber).
Gesamtsumme laut Angebot inkl. Installation, Zubehör und Umfeldmaßnahmen (brutto).
Zu versteuerndes Einkommen aller Eigentümer im Haushalt laut Einkommensteuerbescheid. Über 50.000 € oder ohne Angabe: kein Einkommensbonus – Feld einfach leer lassen.
- Bestehendes Gebäude in Deutschland; der Zuschussantrag wird bei der KfW gestellt, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird – Grundlage ist ein Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.
- Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer – im Mehrfamilienhaus anteilig für die selbst bewohnte Wohneinheit. Vermieter und Unternehmen erhalten die Grundförderung von 30 %.
- Es wird eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA, bei Gewerbe gBzA) benötigt, erstellt durch einen Energieeffizienz-Experten oder das Fachunternehmen.
- Die Wärmepumpe muss die technischen Mindestanforderungen der KfW erfüllen; der frühere 5-%-Effizienzbonus ist zum 21.07.2026 entfallen.