Beim
Mieterstrom verkauft der Betreiber der PV-Anlage den Solarstrom
direkt an die Bewohner und übernimmt damit
die Rolle eines Stromlieferanten mit entsprechenden gesetzlichen Pflichten.
Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) wird der Solarstrom lediglich auf die Teilnehmer verteilt, während diese ihren bisherigen Stromanbieter für den Reststrom behalten. Dadurch ist die GGV deutlich einfacher und bürokratieärmer.